Zuzahlung
Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung gilt ab dem 18. Lebensjahr eine Eigenbeteiligung an den Kosten des Krankenhausaufenthaltes in Höhe von 10,- Euro für jeden Kalendertag des Krankenhausaufenthalts, jedoch höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr – also maximal 280,- Euro.
Der Gesetzgeber ist hierbei davon ausgegangen, dass dem Patienten auch zu Hause in Höhe der Eigenbeteiligung Kosten als Ausgaben der täglichen Lebenshaltung entstanden wären.
Befreit von der Selbstbeteiligung sind
- Privatpatienten
- Heilfürsorgeberechtigte
- Patienten mit Arbeitsunfällen
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Wöchnerinnen (längstens bis zu 6 Tagen)
- Selbstzahler
- Patienten, die zur teilstationären Krankenhauspflege kommen (z.B. chronische Dialysebehandlung)
- Patienten bei vor- bzw. nachstationärer Krankenhausbehandlung
Wenn Sie bereits innerhalb des Kalenderjahres die Zuzahlung vollständig geleistet haben, bitten wir Sie, die Quittung bei Aufnahme vorzulegen.



