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Zuzahlung

Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung gilt ab dem 18. Lebensjahr eine Eigenbeteiligung an den Kosten des Krankenhausaufenthaltes in Höhe von 10,- Euro für jeden Kalendertag des Krankenhausaufenthalts, jedoch höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr – also maximal 280,- Euro.

Der Gesetzgeber ist hierbei davon ausgegangen, dass dem Patienten auch zu Hause in Höhe der Eigenbeteiligung Kosten als Ausgaben der täglichen Lebenshaltung entstanden wären.

Befreit von der Selbstbeteiligung sind

  • Privatpatienten
  • Heilfürsorgeberechtigte
  • Patienten mit Arbeitsunfällen
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Wöchnerinnen (längstens bis zu 6 Tagen)
  • Selbstzahler
  • Patienten, die zur teilstationären Krankenhauspflege kommen (z.B. chronische Dialysebehandlung)
  • Patienten bei vor- bzw. nachstationärer Krankenhausbehandlung

Wenn Sie bereits innerhalb des Kalenderjahres die Zuzahlung vollständig geleistet haben, bitten wir Sie, die Quittung bei Aufnahme vorzulegen.

Kontakt
Kreiskrankenhaus Hameln
Saint-Maur-Platz 1
31785 Hameln

Telefon: 05151 97-0
Telefax: 05151 97-2126
Gemeinsame Arzneimittelliste
Verbesserung der Arzneimittelversorgung für Ärzte, Krankenhaus und Patienten.